“Das Problem, welches sich das Naturrecht stellte, ist nur lösbar im Zusammenhang der positiven Wissenschaften des Rechts. […] Hieraus folgt, dass es eine besondere Philosophie des Rechts nicht gibt, dass vielmehr ihre Aufgabe dem philosophisch begründeten Zusammenhang der positiven Wissenschaften des Geistes wird anheimfallen müssen.”
(Wilhelm Dilthey: Einleitung in die Geisteswissenschaften − Versuch einer Grundlegung für das Studium der Gesellschaft und der Geschichte, in: Gesammelte Schriften, vol. 1, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 9th ed. 1990, p. 79)